14. März 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach Mitteilung des HKM wird der reguläre Unterricht ab Montag, 16.03.2020 eingestellt. Voraussichtlich bleiben die Schulen bis zum Ende der Osterferien (17.04.2020) geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Montag, zwischen 8:00 und 12:00 Uhr ihre notwendigen Unterrichtsmaterialien und persönliche Gegenstände aus der Schule abholen, um ein Lernen zu Hause zu ermöglichen. Der Klassenraum Ihres Kindes ist in dieser Zeit geöffnet und mit einer Lehrkraft besetzt.

Auch wenn sich das Aussetzen des Präsenzunterrichts als Maßnahme auf die Eindämmung der Infektionsfälle konzentriert, so richten wir unseren Blick doch auf die Zukunft, teilt das HKM mit. So soll das Lernen Ihres Kindes fortgesetzt werden.
Durch unsere Lernzeiten ist Ihr Kind bereits geschult darin, Eigenverantwortung für seinen Lernprozess zu übernehmen und selbständig zu arbeiten. Die Lehrkräfte werden am Montag Möglichkeiten einer häuslichen Beschulung erarbeiten und organisieren. Da unsere Lernplattform LANiS voraussichtlich überlastet und nur eingeschränkt nutzbar sein wird, wäre es für die Kommunikation und zum Übermitteln von Unterrichtsmaterialien (z. B. Arbeitsblättern) sehr hilfreich, wenn Sie eine Mailadresse für diesen Zweck angeben. Dies können Sie am Montag, wenn Ihr Kind seine Materialien abholt. tun.  Wir erstellen dann einen entsprechenden Klassenverteiler, der in „BCC“ gesetzt wird, so dass Ihre Adresse für die anderen Adressaten nicht sichtbar ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen brauche ich hierzu allerdings von jedem einzelnen vorab die Zustimmung. Darum bitte ich Sie, uns den folgenden Text möglichst schon Montag zukommen zu lassen.

(PDF zum Ausdrucken und ausfüllen: Aussetzung des Schulbetriebs, e-Mailadresse)

Name des Erziehungsberechtigten: _____________________________

Hiermit erlaube ich allen Lehrkräften meiner Tochter / meines Sohnes ______________________________, Klasse ______, diese Mailadresse:

__________________________________________________________________

in einen Mailverteiler zum Verschicken von Unterrichtsmaterial aufzunehmen.

Unterschrift:

Ab Dienstag ist die Schule nur noch für die Kinder der Jahrgangsstufen 1-6 geöffnet, die ein Anrecht auf Notbetreuung haben. Dies sind Kinder, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. (Siehe Anlage)

Eltern mit der Berechtigung ihr Kind in die Notbetreuung schicken zu dürfen, melden es bitte am Montag, 16.03.2020 zwischen 8:00 und 12:00 Uhr im Sekretariat am Standort Querallee (06692/8075) an. Eine Anmeldung ist nötig, so dass wir eine Betreuung der Kinder in möglichst kleinen Gruppen organisieren und gewährleisten können.

Die Schulaufnahme am Mittwoch, 18.03.2020 fällt aus.

Alle Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 werden abgesagt.

@ Jahrgangsstufe 8 und Praktikumsbetriebe.
Auch das Praktikum findet, zur Minimierung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, nicht statt. Ich bitte alle betroffenen Schülerinnen und Schüler sich Montagmorgen mit ihrem Praktikumsbetrieb in Verbindung zu setzen, um ihm dies mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Schmidt
(Schulleiter)

Anlage

Funktionsträger dieses Schreibens sind Personen in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltungder öffentlichen Sicherheit oder Ordnung:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung
  • Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW- Gesetz
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
  •  die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes
    • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes
    • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und AnästhesietechnischenAssistentinnen/Assistenten
    • Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung
    • Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung
    • Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und
    • Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes
    • Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes
    • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes
    • Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes
    • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch- technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes
    • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes
    • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
    • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
    • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch- technischen Assistenten
    • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
    • Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
    • Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten