21. März 2020

Die Hessische Landesregierung hat am Freitag, 20.03.2020 in einer Sonder-Kabinettsitzung folgende Maßnahmen die unsere Schule betreffen veranlasst.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden.

In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

Ich hoffe, dass sich mit diesen Klarstellungen die aktuellen Regelungen erläutern und damit in den vergangenen 24 Stunden entstandene Fragen beantworten lassen.

Zudem werden Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ab dem heutigen Tage untersagt.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank

Volker Schmidt
(Schulleiter)