24. April 2020
Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird in der Corona-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Das bedeutet: Die Grundschulen bleiben kommende Woche geschlossen.
Die für Montag, 27. April, vorgesehene Schulpflicht für Schüler der vierten Klassenstufe in Hessen ist vorläufig ausgesetzt. Schüler der vierten Klassen würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt ist, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in Kassel. Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund. Der Beschluss ist unanfechtbar.